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Über mich

Kosten

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Die Kosten :

Mein psychotherapeutisches Angebot wird von den privaten Krankenkassen, je nach individuellem Vertragsabschluss den Sie mit Ihrer Kasse haben, entweder ganz oder teilsweise übernommen. Eine Paartherapie, psychologische Beratung, Trennungsberatung, ein Stressbewältigungs- und Entspannungstraining wird von den Krankenkassen (weder von den gesetzlichen noch von den privaten). nicht übernommen.


Mein Honorar beträgt pro

Einzelsitzung à 50 Minuten: 60,-- €.

Paartherapie und Trennungsberatung à 60 Minuten: 70,--  €.

Sitzung zum Erlernen der Stressbewältigung: 25,-- €.

Telefon- und Online-Beratung:

Je nach Wunsch können telefonische -Beratung stattfinden. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Beratung per Telefon keine Psychotherapie ersetzen kann, Wenn Sie aber eine Hilfestellung und einen Rat suchen, helfe ich Ihnen in einer Telefon- oder Onlineberatung sehr gerne weiter.

Bei akuter Suizidalität, psychiatrischen Erkrankungen oder psychotischen Krisen ist eine telefonische- oder die Online-Beratung nicht geeignet.

Das Honorar für die telefonische Beratung beträgt für eine Beratungsdauer von:

30 Minuten: 30,00 €

45 Minuten: 45,00 €

60 Minuten: 60,00 €

Es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. Da Sie von mir angerufen werden, haben Sie keine zusätzlichen Telefongebühren zu tragen.

Ausnahmen aufgrund von Unterversorgung

In der Theorie ist die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland sichergestellt. In der Praxis sieht das mitunter anders aus: Wartezeiten von bis zu einem Jahr weisen auf eine Unterversorgung hin.

Wenn Sie Ihrer Krankenkasse nachweisen können, dass Sie bei anderen Psychotherapeuten unzumutbar lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssten, könnten Sie unter Umständen auch eine Behandlung bei einem privatärztlich tätigen Psychotherapeuten (teilweise) erstattet bekommen. Dies kann auch ohne Wahl des Kostenerstattungsverfahrens möglich sein. Hierzu sind Sie allerdings ebenso auf die Kulanz Ihrer gesetzlichen Kasse angewiesen - es gilt hier, hartnäckig zu verhandeln. Theoretisch haben Sie zwar einen Rechtsanspruch auf angemessene Versorgung im Krankheitsfall, in der Praxis ist dies allerdings nicht immer einfach zu verwirklichen.

In vielen Fällen gelingt es mir dennoch, Ihren Anspruch auf eine Ausnahmeregelung durchzusetzen. Gelegentlich kommt es aber auch zu Ablehnungen. Sie erfahren eine mögliche Zustimmung Ihrer gesetzlichen Kasse dabei meist erst nach ca. einem halben Jahr. Weiter werden nur ca. 50-70% der Kosten übernommen. Sie müssen also prinzipiell bereit sein, selbst zu zahlen, wenn Sie als gesetzlich Versicherter bei mir eine Psychotherapie durchführen möchten.



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Klinische Psychologie

 
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Der klinische
Dipl.-Psychologe
Amir Nabiollah

 
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